Anlässlich eines stationären Entzugs im Sommer 2016 schien es zu einer Wende gekommen zu sein. Der Beschwerdeführer beschäftigte sich intensiv mit seiner beruflichen Zukunft und konnte sogar eine neue Anstellung finden (vgl. Verlaufsprotokoll Eingliederung vom 2. August 2016 [IV-act. 99, insb. S. 3]). Die Überforderung bei der Arbeit als Koch liess jedoch nicht lange auf sich warten. Der Beschwerdeführer fiel ins alte Konsummuster und musste erneut hospitalisiert werden (Berichte der D.________ AG vom 22. November 2016 [IV-act. 116/8-10] und 7. März 2017 [IV-act. 116/5-7]). Richtungsgebend war schliesslich der Entscheid, in die G.________ überzutreten.