5. 5.1 Das MEDAS-Gutachten vom 19. April 2018 (E. 4.1) entspricht den praxisgemässen Anforderungen an den Beweiswert einer Expertise. So ist es für die streitigen Belange umfassend, beantwortet es doch die Frage nach den gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers aus internistischer, orthopädischer und psychiatrischer sowie neuropsychologischer Sicht. Weiter beruht es auf eingehenden fachärztlichen Untersuchungen. Die Gutachter schilderten ausführlich die vom Beschwerdeführer erwähnten Leiden und Einschränkungen und setzten sich detailliert damit sowie mit dem Verhalten und der Lebensgeschichte des Beschwerdeführers auseinander.