Dennoch könne davon ausgegangen werden, dass beim Versicherten zumindest eine einfach Aufmerksamkeits- und Aktivitätsstörung (ICD-10 F90.0) vorliege. Sodann gaben sie zu bedenken, dass das sozial angepasste Verhalten in den Untersuchungen oder auch in den Institutionen nicht als Hinweis genüge, dass eine Person auch in anderen sozialen Situationen, z.B. in Situationen ohne klaren Rahmen in der Öffentlichkeit, ein angepasstes Verhalten zeige.