Der Versicherte sei aktuell in einem Teilbereich seiner angestammten Tätigkeit als Koch in beschützender Umgebung tätig. Falls diese angestammte Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt kontinuierlich aufbauend etabliert werden solle, sei es von grosser Bedeutung, dass die Arbeit in einem suchtmittelfreien Umfeld stattfinde. Auch sollten hektische Tätigkeiten vermieden werden sowie solche, die eine gleichzeitige Erledigung verschiedener Arbeiten bzw. eine Fokussierung auf bestimmte Arbeiten benötigten. Die Arbeit als Koch in einem normalen Gastronomiebetrieb sei für den Versicherten ungeeignet. Die Prognose sei mit grosser Vorsicht zu äussern.