Die Reduktion der Arbeitsfähigkeit ergebe sich aus den bereits erwähnten kognitiven Defiziten, die einen Einfluss auf das Arbeitstempo und die Effizienz der Arbeitsleistung hätten. Grundsätzlich sei die Berufswahl als Koch bei diesem Versicherten, wie auch bei allen Personen, die ein Abhängigkeitsproblem haben, nicht ideal. In der Tätigkeit als Koch in der freien Marktwirtschaft sei der Proband vollumfänglich arbeitsunfähig. Die kurzfristigen Arbeitseinsätze in der freien Marktwirtschaft seien nach wenigen Wochen jeweils wieder gescheitert. Somit könne diese Arbeitsunfähigkeit seit Abschluss der Lehre als vollumfänglich bestehend deklariert werden.