Nach Einschätzung der Gutachter hänge die Arbeitsfähigkeit im ersten Arbeitsmarkt direkt mit dem Substanzkonsum zusammen. Falls es dem Versicherten gelinge, abstinent zu bleiben, dürfte seine Arbeitsfähigkeit in einem angepassten Betrieb, jedoch in seiner angestammten Tätigkeit als Koch, bei einer Arbeitsstelle, wo kein Alkohol ausgeschenkt werde, wo eine strukturierte Arbeitsvorgabe vorliege und regelmässige Arbeitszeiten vorhanden seien, bei 80 % liegen. Die Reduktion der Arbeitsfähigkeit ergebe sich aus den bereits erwähnten kognitiven Defiziten, die einen Einfluss auf das Arbeitstempo und die Effizienz der Arbeitsleistung hätten.