Aus psychiatrischer Sicht führten die Gutachter aus, der Versicherte habe bereits in der frühen Adoleszenz nach einer schweren psychischen Erkrankung der Mutter mit dem Konsum von psychotropen Substanzen begonnen. Während seines ganzen Erwachsenenlebens sei er noch nie in der Lage gewesen, autonom zu leben, selbständig zu wohnen und für eine längere Zeit einer strukturierten Arbeitstätigkeit nachzugehen. Er sei elfmal psychiatrisch hospitalisiert worden, oft zu Kriseninterventionen während stationären Therapien.