Allerdings kam es immer wieder zu Abbrüchen und teilweise sogar zu Hospitalisationen infolge von Rückfällen in die Sucht. Mit Vorbescheid vom 27. September 2016 verneinte die IV-Stelle Zug den weiteren Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung (IV-act. 104). Nachdem der Versicherte im Einwand vom 26. Oktober 2016 unter anderem eine verwaltungsexterne Begutachtung beantragt (IV-act. 110) und eine mehrmonatige Drogenabstinenz eingehalten hatte, gab die Verwaltung eine polydisziplinäre Begutachtung bei der MEDAS Zentrum für medizinische Begutachtung in Basel in Auftrag (IV-act. 134 ff.; MEDAS-Gutachten vom 19. April 2018 [IV-act. 139]). Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs (IV-act.