Unter Hinweis auf eine seit Januar 2013 bestehende volle Arbeitsunfähigkeit infolge ADHS, Depression und Suchterkrankung meldete sich der Versicherte am 6. Juni 2013 erneut zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an (IV-act. 50). Daraufhin holte die IV-Stelle Zug Auskünfte der behandelnden Ärzte ein und gewährte dem damals weitgehen abstinenten Versicherten weitere berufliche Massnahmen, insbesondere ein Arbeitstraining und verschiedene Arbeitsversuche (IV-act. 69, 75, 80, 85, 95). Allerdings kam es immer wieder zu Abbrüchen und teilweise sogar zu Hospitalisationen infolge von Rückfällen in die Sucht.