Demnach erkennt das Verwaltungsgericht: __________________________________ 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung der IV-Stelle Zug vom 27. Juli 2017 insoweit abgeändert, als dem Beschwerdeführer vom 1. August 2016 bis 30. April 2017 eine ganze Invalidenrente zugesprochen wird. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.