7.2.1 Seit der Rentenzusprache im Jahr 2007 bemisst die Beschwerdegegnerin das Valideneinkommen anhand des vor Eintritt des Gesundheitsschadens als Projektleiter in einer Bank erzielten Lohnes von Fr. 115'700.–, jeweils unter Anpassung an die Nominallohnentwicklung, zuletzt auf Fr. 136'498.– für das Jahr 2014 (IV-act. 114 und 115; vgl. ferner IV-act. 61 und 67, 94 und 95 sowie 104). Bereinigt um die Nominallohnentwicklung für Männer resultiert ein Valideneinkommen von Fr. 137'666.– (Fr. 136'498.– / 2220 x 2239) für das Jahr 2016 und ein solches von Fr. 138'281.– (Fr. 136'498 / 2220 x 2249) für das Jahr 2017.