Ab Mai bis August 2016 habe eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % wegen einer mittelgradigen depressiven Episode vorgelegen, welche dann schrittweise habe verringert werden können. Ab Februar 2017 sei retrospektiv unter Berücksichtigung der aktuellen psychiatrischen und der neuropsychologischen Untersuchungsbefunde von einer Arbeitsunfähigkeit von ca. 30 % in der angestammten Tätigkeit als Berufsschullehrer auszugehen. Die Tätigkeit als Berufsschullehrer erscheine bei der langjährig erworbenen Routine und der Möglichkeit zu häufigen Pausen sowie unter Berücksichtigung der Fähigkeiten/Ressourcen des Exploranden weitgehend, aber nicht vollständig angepasst.