Aus gutachterlich-psychiatrischer Sicht könne retrospektiv angenommen werden, dass seit der letzten Revision im Oktober 2015 vorübergehende Veränderungen eingetreten seien. Im Zeitraum Mai bis August 2016 habe beim Exploranden eine mittelgradige depressive Episode vorgelegen, welche im Rahmen einer adäquaten ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung remittiert sei. Retrospektiv sei anzunehmen, dass bereits im Februar 2017 die rezidivierende depressive Störung remittiert sei und ein vergleichbarer gesundheitlicher Zustand wie bei der letzten Revision im Oktober 2015 habe erreicht werden können (act. 44 S. 64).