Im Rahmen einer Dysthymia, einer chronischen, aber sehr leichten bis leichten depressiven Problematik seien keine nennenswerten Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit zu erwarten. Beim gleichzeitigen Vorliegen einer rezidivierenden depressiven Störung und einer Dysthymia sei aus aktueller gutachterlichpsychiatrischer Sicht mit einer etwas erhöhten psychischen Vulnerabilität zu rechnen. Infolge der akzentuierten Persönlichkeitszügen könne eine geringgradige Erhöhung der persönlichkeitsstrukturellen Vulnerabilität angenommen werden.