Weiter stellte die Gutachterin fest, dass beim Beschwerdeführer folgende psychosoziale Belastungsfaktoren vorlägen: wiederholte Umstrukturierungsmassnahmen an der aktuellen Arbeitsstelle, mangelnde Motivation zu einer Vollzeittätigkeit bei einem eigenwilligen subjektiven Krankheitskonzept, Fokussierung auf eine zeitlich ausgedehnte Freizeitgestaltung und neue berufliche Pläne, angespannte finanzielle Situation, zumal die Ehefrau ebenfalls in Teilzeit tätig sei sowie ein weiterhin bestehender Rentenwunsch (act. 44 S. 58).