156) könne aus aktueller gutachterlich-psychiatrischer Sicht nicht bestätigt werden. Da damals, wie im Gutachten von Dr. H.________ dargestellt und begründet, Simulation bzw. Simulationstendenzen vorgelegen hätten, sei es vermutlich äusserst schwierig gewesen, eine differenziertere Beurteilung der tatsächlich vorhandenen, sehr leichten psychischen und insbesondere der leichten kognitiven Einschränkungen vorzunehmen. Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit im kurzen Bericht über die vertrauensärztliche Untersuchung von Dr. med. J.________, Chefarzt Stationäre Dienste der K.___