Im Rahmen der weiter fortgeführten ambulanten psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung sei es beim Exploranden zur allmählichen Remission der depressiven Episode und somit auch Verringerung der Arbeitsunfähigkeit gekommen. Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit im psychiatrischen Gutachten von Dr. H.________ vom 3. April 2017 (IV-act. 156) könne aus aktueller gutachterlich-psychiatrischer Sicht nicht bestätigt werden.