Die im Mai 2016 diagnostizierte mittelgradige depressive Episode habe im ambulanten Behandlungsrahmen aufgefangen bzw. zur Remission gebracht werden können. Anhand der Aktenlage lasse sich nicht erkennen, dass beim Exploranden 2001/2002 und 2007 schwere depressive Episoden vorgelegen hätten. Die antidepressive Medikation erscheine optimal, zumal damit eine Remission der rezidivierenden depressiven Störung habe erzielt werden können. Eine schlafanstossende Medikation benötige der Explorand seit langem nicht mehr (act. 44 S. 57).