Im Rahmen der neuropsychologischen Untersuchung bei lic. phil. F.________ am 17. Januar 2020 sei bei dem Exploranden eine leichte neuropsychologische Hirnfunktionsschwäche mit leichtgradigen Beeinträchtigungen in den Teilbereichen attentionaler (geteilte Aufmerksamkeit) und exekutiver Funktionen (Erfassen von nonverbalen Zusammenhängen, Umstellfähigkeit) bei einer normvarianten Intelligenz festgestellt worden. Diese Feststellung lasse sich aus aktueller gutachterlichpsychiatrischer Sicht gut nachvollziehen. Sie lasse sich auch mit der bisherigen schulischen und beruflichen Vita des Exploranden vereinbaren (act. 44 S. 56).