Bei diesem Vorhaben sei ein zusätzlicher Raum, zusätzlich zur 4- Zimmerwohnung gemietet worden, wo er gemeinsam mit seiner Frau regelmässig Meditationsabende anbiete. Die Ausführungen des Exploranden, dass seine meditativen Praktiken ausschliesslich aus „Ruhe und Stille“ bestünden und der Regeneration dienten, liessen sich nicht ganz nachvollziehen, zumal Ausmass und Umfang dieser Aktivitäten und Urteil S 2017 124 13