Urteil S 2017 124 12 Dr. med. H.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 3. April 2017 (IVact. 156) habe der Explorand bereits Anfang 2017 auf diese Behandlungsintensivierung zumindest zeitweise verzichten können, indem er wohl eigenmächtig „Drug Holidays“ gemacht habe. Dr. H.________ habe beim Exploranden eine Remission der depressiven Symptomatik feststellen können. Diese Einschätzung lasse sich retrospektiv gut nachvollziehen. Dagegen lasse sich die diagnostische Einschätzung im psychiatrischen Parteigutachten von Dr. med. I.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 18. November 2018 (BF-act. 5)