Der dritte Aufenthalt in der Klinik E.________ sei dann im Sommer 2007 erforderlich gewesen, zumal es erneut zur Entwicklung einer „mittelgradigen depressiven Episode“ gekommen sei. Seither seien keine stationären Klinikaufenthalte mehr erforderlich gewesen. Die ambulante psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung sei seit Januar 2008 ausreichend. Im Zeitraum 2008 bis Frühjahr 2016 liessen sich beim Exploranden keine relevanten psychischen Probleme eruieren. Sein psychischer Gesundheitszustand sei in Bezug auf die depressive Problematik im Februar 2008 als subdepressiv mit einer Chronifizierungstendenz und im Sommer 2015 als teilremittiert beschrieben worden.