Gemäss seinen Angaben habe der Explorand seit der Jugend unter psychischen Beschwerden gelitten. Eine explizit psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung sei aber bis Ende 2001 nicht erforderlich gewesen. Anhand der Aktenlage sei zu eruieren, dass der Beschwerdeführer aufgrund einer „mittelgradigen depressiven Episode“ vor dem Hintergrund eines partnerschaftlichen Konfliktes Ende 2001 das erste Mal in seinem Leben stationär psychiatrisch-psychotherapeutisch behandelt worden sei. Diese Behandlung sei in der Klinik E.________ erfolgt.