Zu dem vom Administrativgutachter festgestellten auffälligen Antwortverhalten beim durchgeführten Beschwerdevalidierungsverfahren gab lic. phil. F.________ an, die Argumentation des psychiatrischen Gutachters sei inhaltlich korrekt. Auf explizite Nachfrage habe der Explorand das damals gezeigte Antwortverhalten damit erklärt, anlässlich der Begutachtung derart eingeschüchtert worden zu sein, dass er "am liebsten weggelaufen" wäre und die Antworten deshalb so rasch wie möglich ausgefüllt habe. Die damals gezeigten Resultate kontrastierten klar mit sämtlichen sechs aktuell durchgeführten Beschwerdenvalidierungstests.