Schon zuvor hätten relevante psychische Belastungen bestanden. Eine neuropsychologische Untersuchung sei erstmals 2018 durchgeführt worden (act. 42 S. 16). Die damals erhobenen neuropsychologischen Befunde deckten sich weitgehend mit den vorliegenden. Der Schweregrad der aktuellen Einschränkungen sei jedoch als leichtgradig zu interpretieren (act. 42 S. 14).