Die in der aktuellen Untersuchung vor dem Hintergrund der normvarianten Intelligenz gezeigten Minderleistungen deckten sich funktionellhirnlokalisatorisch mit den in der Magnetresonanztomographie (MRI) des Schädels vom 19. Oktober 2018 gefundenen Läsionen. Auch die Angaben des Exploranden, wonach er in der Schule eher Stärken im sprachlichen Bereich gehabt habe, deckten sich mit den aktuellen neuropsychologischen Befunden. Gemäss dem vom Exploranden verfassten Lebenslauf habe er in den Jahren darauf phasenweise auch exzessiv Alkohol konsumiert. Urteil S 2017 124 10