Am 11. Mai 2016 machte der Versicherte eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes geltend (IV-act. 117). In der Folge tätigte die IV-Stelle Zug Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht. Insbesondere liess sie den Versicherten psychiatrisch begutachten. Nach Durchführung des Vorbescheidverfahrens (IV-act. 160 ff.) hob sie mit Verfügung vom 27. Juli 2017 die Rente auf (IV-act. 181).