Urteil S 2017 124 3 A. Der 1965 geborene A.________ leidet an Depressionen. Nach erfolgreicher Umschulung zum Berufsschullehrer im Rahmen einer von der Invalidenversicherung finanzierten Eingliederungsmassnahme wurde ihm ab August 2007 eine halbe Invalidenrente zugesprochen (IV-act. 67 und 72). Diese wurde in der Folge revisionsweise bestÃĪtigt, zuletzt im Oktober 2015 (IV-act. 114).