Aus den eingereichten Belegen geht hervor, dass der Kläger am 17. Juni 2008 vom Konto Nr. .________ das gesamte Kontoguthaben von CHF 70'121.25 auf sein Sparkonto bei der P.________, Konto-Nr. .________, überwies (act. 24/76 und act. 24/77). Nach der Gutschrift der CHF 70'121.25 belief sich der Saldo des Sparkontos auf CHF 194'219.15 (act. 24/77). Gleichentags erfolgte eine Gutschrift im Betrag von CHF 6'000.00 vom Privatkonto des Klägers bei der P.________, Konto-Nr. .________ (vgl. act. 24/78 S. 3). Damit befand sich auf dem Sparkonto ein Guthaben von insgesamt CHF 200'219.15, welches Eigengut darstellte.