EUR 7'181.54 und auf dem Privatkonto Nr. .________ waren es EUR 200.00 (act. 1/39). Der für die güterrechtliche Auseinandersetzung massgebliche Wert von CHF 8'186.95 und CHF 228.00 ergibt sich durch Umrechnung des betreffenden Guthabens in Schweizer Franken per 25. April 2019 (Kurs gemäss www.fxtop.com: EUR 1 = CHF 1.14). Das Guthaben auf dem Privatkonto bei der P.________ (Konto Nr. .________) betrug CHF 1'230.00 (act. 1/40). Auf die Geltendmachung eines Anrechnungswerts für das Fahrzeug des Klägers verzichtete die Beklagte im Rahmen der Bezifferung an der Hauptverhandlung (vgl. act. 73 S. 10).