Die späteren Investitionen (Innenausbau, zusätzlicher Parkplatz, Küche und Schreinerarbeiten) von über rund CHF 130'000.00 (vgl. act. 24 Rz 65–67) wurden unstreitig durch zusätzlich aufgenommene Kredite bezahlt. Zuletzt betrug die von der R.________AG den Parteien gewährte Hypothek CHF 1'100'000.00 (act. 1/20; act. 1/21). Damit kann bereits an dieser Stelle festhalten werden, dass bei einem heutigen Verkehrswert von CHF 1'335'000.00 nach Abzug der ursprünglichen Einlagen kein Gewinn mehr zu verteilen ist.