6.4.1 Der Kläger verlangt von der Beklagten die Bezahlung von CHF 11'549.00 als Rückerstattung für die Zahlungen an die Steuerbehörden, die der Kläger für die gemeinsamen Steuerschulden während den Jahren 2009 bis 2013 proportional zu den Einnahmen der Parteien zu viel geleistet habe (act. 24 Rz 37; vgl. auch act. 46 Rz 93). Zum Beleg reicht der Kläger eine Vereinbarung betreffend die Steuerschuld im Jahr 2008 ein (act. 1/41). Die Beklagte bestreitet, dass im Innenverhältnis eine proportionale Bezahlung der Steuerschulden vereinbart war (act. 53 Rz 93).