Wie erwähnt, bestehen keine triftigen Gründe von der Schätzung des Gutachters abzuweichen. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Schätzung der güterrechtlichen Auseinandersetzung vorausgeht. Zwar trifft es zu, dass die Preise für Einfamilienhäuser gemäss der Infografik "Regionale Preisentwicklung: Einfamilienhäuser" der Broschüre "Immobilienmarkt 2018" der P.________ einen erheblichen Preisanstieg seit dem Jahr 2008 erfahren habe (vgl. act. 71/151). Aus der Infografik geht jedoch auch hervor, dass der Preisindex zwischen Seite 27/44