6.3.6 Weist der Richter die Liegenschaft einem der Ehegatten zu, stellt er für die Festsetzung der dem anderen Ehegatten zustehenden Entschädigung auf den Verkehrswert der Liegenschaft ab (Urteil des Bundesgerichts 5A_600/2010 vom 5. Januar 2011 E. 4.1; für das Gesamteigentum: Urteil des Bundesgerichts 5A_283/2011 vom 29. August 2011 E. 2).