Er habe sich nicht mehr für die gemeinsame Liegenschaft interessiert. Der Kläger habe nach der Trennung im Jahr 2014 in den Folgejahren auch nie an einer Hauseigentümerversammlung teilgenommen (act. 53 Rz 82). Alle Kosten seien vorher gemeinsam getragen worden (act. 53 Rz 77); heute trage sie alle Kosten für das Haus alleine (act. 53 Rz 82). F.________ besuche die öffentliche Schule in K.________ und er wolle mit seiner Mutter zusammen in dieser Liegenschaft wohnen bleiben. F.______