6.3.3 Die Beklagte bringt vor, F.________ und sie würden seit acht Jahren in der ehelichen Liegenschaft wohnen. Die eheliche Liegenschaft sei das Zuhause von F.________. Die Beklagte habe sich zum Kauf dieser Liegenschaft entschlossen, weil sie sich damals ein Familienleben gewünscht habe mit Haus, Kind und Familie. Zu diesem Zweck habe sie Vollzeit gearbeitet und immer selber verdient. Sie habe Steuern und Sozialabgaben bezahlt, auch für F.________. Mit F.________ lebe sie in diesem Haus seit tt.mm.2014 alleine. Der Kläger sei ausgezogen, um ein neues Leben anzufangen. Er habe sich nicht mehr für die gemeinsame Liegenschaft interessiert.