Urteil 5A_600/2010 vom 5. Januar 2011 E. 4.1). Haben die Miteigentümer keine Vereinbarung getroffen und keine übereinstimmenden Anträge hinsichtlich der Teilungsart gestellt, so ist das Gericht im Rahmen von Art. 651 Abs. 2 ZGB in seinem Ermessen frei und an Parteianträge nicht gebunden (zit. Urteil 5C.212/1992 E. 2; vgl. zum Ganzen auch: Urteil des Bundesgerichts 5A_618/2012 vom 27. Mai 2013 E. 7.3 –7.4). 6.2.3 Der Kläger verlangt die Zuweisung folgender Gegenstände zu Alleineigentum: