6.2.2 Eine Zuweisung an einen Ehegatten gemäss Art. 205 Abs. 2 ZGB ohne Parteibegehren und gleichsam von Amtes wegen darf das Gericht nicht anordnen (BGE 119 II 197 E. 2 S. 198). Können sich die Miteigentümer – wie hier – nicht darüber einigen, wie die Aufhebung des Miteigentums erfolgen soll, sieht Art. 651 Abs. 2 ZGB vor, dass nach Anordnung des Gerichts die Sache körperlich geteilt oder, wenn dies ohne wesentliche Verminderung ihres Seite 20/44