6.2.1 Zunächst verlangt der Kläger die Zuweisung von diversen im Miteigentum stehenden beweglichen Sachen zu Alleineigentum. Eventualiter sei eine interne Versteigerung durchzuführen. Die Beklagte stellt betreffend die vom Kläger verlangten Gegenstände keine eigenen Anträge auf Zuweisung.