Pra 11/2002, Nr. 188; Rey, Die privatrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts von 2002, ZBJV, Band 140, 2004, S. 405 f.). Insbesondere kann relevant sein, dass der die Zuweisung verlangende Ehegatte eine Bestätigung der Bank beibringt, dass er als alleiniger Schuldner akzeptiert und der andere Ehegatte aus der Haft für die Hypothekarschuld entlassen werde (vgl. Urteil des Bundesgerichts 5C.298/2006 vom 21. Februar 2007).