5.6 Der Vater ist damit verpflichtet, die regelmässig anfallenden Kinderkosten (wie Krankenkasse, Gesundheitskosten, Sport- und Musikkosten, Freizeitkurse, Sportbekleidung und - ausrüstung, namentlich für Golf, Ski und Fussball, ausserschulische Betreuung wie Tagesschule, Schulkosten, Kosten für den öffentlichen Verkehr, Handy, Taschengeld etc.) zu bezahlen.