Die Beklagte arbeitet seit dem 1. Dezember 2018 bei der M.________AG und hat ihren Arbeitsort in N.________. Gemäss Arbeitsvertrag beträgt der Grundlohn der Beklagten brutto CHF 160'000.00. Hinzu kommt ein Bonus in der Höhe von bis zu 20 % des Jahreseinkommens, abhängig vom finanziellen Erfolg der Gesellschaft und der individuellen Leistung (act. 73/162). Ob bereits im Jahr 2019 ein Bonus ausbezahlt wird, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Gemäss Lohnabrechnung vom Dezember 2018 wird ihr monatlich ein Betrag von CHF 12'613.45 ausbezahlt (exkl. Kinderzulagen).