Vorliegend sind beide Parteien unstreitig erziehungsfähig. Weiter sind die Parteien seit Jahren in der Lage, die abwechselnde Betreuung von F.________ zu organisieren und sich gegenseitig zu informieren. Die Eltern haben bewiesen, dass sie fähig und bereit sind, in Belangen, welche F.________ betreffen, miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren. Dies geht schliesslich auch aus den Aussagen von F.________ hervor, welcher bestätigte, dass die bisher gelebte alternierende Betreuung gut funktioniere.