11. Im Rahmen des allgemeinen Replikrechts nahm der Kläger mit Eingabe vom 20. November 2017 zur Duplik Stellung (act. 56). Die Beklagte antwortete mit schriftlicher Stellungnahme vom 11. Dezember 2017 (act. 57), worauf der Kläger am 11. Januar 2018 innert erstreckter Frist eine weitere Eingabe einreichte (act. 59). 12. Am 18. September 2018 fand zwecks Vergleichsgesprächen eine weitere Instruktionsverhandlung statt, an welcher sich die Parteien erneut nicht einigen konnten (act. 64). 13. Nach der Instruktionsverhandlung wurden von den Parteien mit Entscheid vom 19. September 2018 diverse Urkunden ediert (act. 65).