ZGB i.V.m. Art. 280 ZPO den Betrag von CHF 30'900.50 auf die Pensionskasse des Klägers bei der H.________ zu übertragen. 19. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Klägers. Sachverhalt 1. Die Parteien heirateten am tt.mm.2008 vor dem Zivilstandsamt E.________. Aus der Ehe ist der Sohn F.________, geb. tt.mm.2009, hervorgegangen. 2. Mit Eingabe vom 23. Juni 2016 reichte der Kläger beim Kantonsgericht Zug gegen die Beklagte eine unbegründete Scheidungsklage ein (act. 1). 3. Am 26. Juli 2016 wurde F.________ vom Referenten angehört (act. 11).