Der Vater sei zu verpflichten, mit Wirkung ab Rechtskraft des Scheidungsurteils an den Unterhalt des Kindes F.________ mindestens bis zum erfüllten 18. Altersjahr und längstens bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessen Ausbildung einen monatlichen Unter haltsbeitrag von CHF 1'000.00 zuzüglich Kinder- und Familienzulagen zu bezahlen, zahlbar jeweils im Voraus auf den Ersten des Monats. Der Unterhaltsbeitrag sei wie folgt aufzuschlüsseln: Für F.________: a) Barunterhalt: CHF 1'000.00 zuzüglich Kinderzulage von derzeit CHF 200.00 b) Betreuungsunterhalt: CHF 0.00 10.