Beklagte 1. Die am tt.mm.2008 vor dem Zivilstandsamt E.________ geschlossene Ehe der Parteien sei gestützt auf Art. 114 ZGB zu scheiden. 2. Der gemeinsame Sohn F.________, geb. tt.mm.2009, sei unter der gemeinsamen elterlichen Sorge zu belassen. 3. a) Der gemeinsame Sohn F.________ sei unter der gemeinsamen/geteilten Obhut der Eltern zu belassen. 3. b) Eventualiter: Der gemeinsame Sohn F.________ sei unter die Obhut der Mutter zu stellen. 4. Es sei festzustellen, dass F.________ seinen Wohnsitz bei der Mutter hat. 5. Der Vater sei zu berechtigen und zu verpflichten, den gemeinsamen Sohn F.________ wie folgt zu betreuen: