5. Die W.________Stiftung wird gestützt auf Art. 122 ZGB/ Art. 280 Abs. 2 ZPO angewiesen, vom Vorsorgekonto, lautend auf C.________ (Freizügigkeitskonto Nr. .________), den Betrag von CHF 12'011.95 zuzüglich Zins ab dem 1. Januar 2017 auf das Freizügigkeitskonto (Konto-Nr. .________), lautend auf A.________, bei der X.________Stiftung zu überweisen. 6. Die Gerichtskosten werden wie folgt festgesetzt: CHF 4'000.00 Entscheidgebühr CHF 230.00 Kosten für die Übersetzung CHF 4'230.00 Total