2.4 Der Vater wird verpflichtet, mit Wirkung ab Rechtskraft des Scheidungsentscheids an den Unterhalt der Kinder E.________ und F.________ folgende monatlichen Beiträge zu bezahlen, zahlbar je zum Voraus auf den Ersten des Monats: Für das Kind E.________: Barunterhalt CHF 327.00 zuzüglich allfälliger Familienzulagen mindestens bis zum erfüllten 18. Altersjahr und längstens bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Ausbildung Betreuungsunterhalt CHF 420.00 bis 31. Dezember 2022