Unter Berücksichtigung der vorliegend durchgeführten Gerichtsverhandlungen und -anhörungen, der abzuhandelnden Themen im Zusammenhang mit den Scheidungsnebenfolgen und des Zeitaufwands erscheint eine Entscheidgebühr von CHF 4'000.00 als angemessen. Hinzu kommen die Auslagen für die Übersetzung im Umfang von CHF 230.00 (act. 15 und act. 29; § 9 lit. d KoV OG).